Stefan Haberl, M.A. - Patentübersetzungen |
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Stefan Haberl, M.A.
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Spezialisierung als Patentübersetzer
- Als erfahrener Dolmetscher und technischer Übersetzer bin ich seit 1994 auf die Übersetzung von Patenten spezialisiert. Siehe: Werdegang.
- Eine zweite Spezialisierung betrifft meine Arbeitssprachen. Ich übersetze ausschließlich ENGLISCH-DEUTSCH und DEUTSCH-ENGLISCH. Bei Übersetzungen ins Englische arbeite ich mit einer Muttersprachlerin zusammen. Siehe: Kompetenz.
- Die dritte Spezialisierung besteht in den Fachgebieten, in denen ich Patente übersetze. Siehe: Erfahrung.
Dieser hohe Grad der Spezialisierung sorgt für reibungslose Abläufe, zuverlässige Ergebnisse und nicht zuletzt eine fristgerechte Lieferung.
Patentübersetzungen
Vorgehensweise - Qualitätsmanagement
Da ich um die besonderen Anforderungen weiß, die bei Patentübersetzungen eine Rolle spielen, habe ich eine entsprechende Vorgehensweise entwickelt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Auftraggeber einen maximalen Nutzen aus den von mir angefertigten Übersetzungen ziehen können.
Durch meine Vorgehensweise bei der Übersetzung von Patenten, die in langjähriger Erfahrung gereift ist, wird ein Höchstmaß an Detailtreue und Vollständigkeit erzielt. Im Einzelnen entsteht eine Patentübersetzung in den folgenden Schritten:
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Auftragsbestätigung
Der Auftraggeber erhält am Tag des Auftragseingangs eine Bestätigung per E-Mail oder Fax für die Einhaltung der Frist.
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Terminologie
Die Terminologie des Fachgebietes wird (soweit nicht schon bekannt) anhand bereits bestehender Übersetzungen (z.B. Ansprüche oder Ähnliches) bzw. eigener Recherchen geklärt.
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Rohübersetzung
Unter Einbeziehung der geklärten Terminologie wird eine Rohübersetzung angefertigt.
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Vollständigkeitsprüfung
Das Original und die Übersetzung werden Wort für Wort und Zahl für Zahl gegengelesen (normalerweise unter Hinzuziehung einer weiteren Person). Dadurch wird eine höchstmögliche Originaltreue und Vollständigkeit garantiert. Die dabei festgestellten Ergänzungen werden eingearbeitet und die Einarbeitung wird überprüft.
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Zuziehung eines Muttersprachlers
Bei Übersetzungen ins Englische wird ein Muttersprachler/eine Muttersprachlerin hinzugezogen, der/die den ganzen Text durchsieht, um eine muttersprachlich authentische Sprache zu gewährleisten.
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Endprüfung
Die Übersetzung wird ein weiteres Mal vollständig durchgearbeitet, um verbleibende Unebenheiten zu glätten und eventuell noch vorhandene Fragen zu klären.
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Beschriftung der Zeichnungen
Falls erforderlich und vom Auftraggeber gewünscht, schließt sich eine Beschriftung der Zeichnungen an. Dabei werden die Vorlagen unter Verwendung modernster Scannertechnik und Grafikbearbeitung digitalisiert und beschriftet.
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Lieferung
Auf jeden Fall wird die Übersetzung in digitaler Form (als E-Mail-Anhang) übermittelt. Auf Wunsch schicke ich auch den (Laser-) Ausdruck zu.
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Bericht
Der Auftraggeber erhält einen vollständigen Bericht über alles Erwähenswerte im Zusammenhang mit dem Übersetzungsvorgang. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, wie die Übersetzung entstanden ist.
Vertrauen
Patentübersetzungen sind in besonderem Maße Vertrauenssache. Es gelten ganz besondere Anforderungen wie z.B. das Einhalten von Fristen und die Bewahrung des Schutzumfangs. Daher werden bei der Detailtreue und Vollständigkeit besonders hohe Maßstäbe angelegt.
Erfahrung
Seit 1994 beschäftige ich mich mit der Übersetzung von Patenten sowie von Dokumenten und Schriftsätzen auf dem Gebiet des nationalen und internationalen gewerblichen Rechtsschutzes und habe darin weit reichende Erfahrung sammeln können.
Die besonderen Bedingungen bei Patentübersetzungen sind mir aus meiner langjährigen Tätigkeit als Sachbearbeiter und Übersetzer in einer Patentanwaltskanzlei (1994 bis 2000) bestens vertraut. Neben der Übersetzung von Patenten und der Verwaltung nationaler und internationaler Schutzrechte zählte dort zu meinen Aufgaben auch die Notierung und Verwaltung von Fristen.
Verwendungszweck
- Nationale Patentanmeldungen unter Beanspruchung einer ausländischen Priorität.
- Nationale Phasen von PCT-Anmeldungen.
- Patentansprüche von zur Erteilung vorgesehenen Europäischen Patentanmeldungen (auf Mitteilung nach Regel 71(3) EPÜ).
- Validierungen von Europäischen Patenten in Österreich.
Für jeden der oben erwähnten Fälle gelten andere Fristen. Diese sind mir jeweils bekannt.
Beglaubigungen
Da ich vom Präsidenten des Landgerichts Augsburg öffentlich bestellt und beeidigt bin, können alle Übersetzungen (z.B. bei Gebrauchsmustern oder US-Anmeldungen) selbstverständlich auch beglaubigt werden.
PGP-Verschlüsselung
Per E-Mail versandte Dateien können auf Wunsch per PGP verschlüsselt werden.
Sonderwünsche
Auf Wunsch kann auch auf persönliche Vorlieben oder Stile Rücksicht genommen werden. Formatvorgaben wie Seitenränder, Absatzformatierungen, Zeilennummerierungen usw. können ebenso berücksichtigt werden wie Dokumenttypen verschiedener Office-Anwendungen (Microsoft Word 2007, Word 97-2003, Microsoft Power-Point, rtf-Format, pdf-Files, Open Document Format ...).
Stefan Haberl, M.A.
staatl. gepr. Dolmetscher u. Übersetzer
technische Übersetzungen - Patentübersetzungen
Pössinger Str. 32e
86899 Landsberg a. Lech
Tel.: 08191-94 44 41
Fax: 08191-98 53 69
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