Stefan Haberl, M.A. technische Übersetzungen - Patentübersetzungen

Patentübersetzungen

Maximale Qualität

Bei Patentübersetzungen gelten ganz besondere Anforderungen an Detailtreue und Vollständigkeit. Deshalb entstehen meine Übersetzungen nach dem folgenden bewährten Verfahren, um maximale Qualität herzustellen. Hierbei wird der Text z. B. insgesamt vier Mal durchgearbeitet.

Maximaler Nutzen

Auf diese Weise entsteht ein Höchstmaß an Präzision, sodass der Nutzen für den Auftraggeber maximiert wird. Nacharbeiten werden auf ein Mindestmaß reduziert.

Vorgehensweise - Qualitätsmanagement

Im Einzelnen wird eine Patentübersetzung in den folgenden Schritten erstellt:

  1. Auftragsbestätigung

    Am Tag des Auftragseingangs bekommt der Auftraggeber per E-Mail eine Auftragsbestätigung für die Einhaltung der Frist.

  2. Terminologie

    Die Terminologie des Fachgebietes wird (soweit nicht schon bekannt) anhand bereits bestehender Übersetzungen (z.B. Ansprüche oder Ähnliches) bzw. eigener Recherchen geklärt.

  3. Rohübersetzung

    Unter Einbeziehung der geklärten Terminologie wird eine Rohübersetzung angefertigt.

  4. Vollständigkeitsprüfung

    Das Original und die Übersetzung wird Wort für Wort und Zahl für Zahl gegengelesen (normalerweise unter Hinzuziehung einer weiteren Person). Dadurch wird eine höchstmögliche Originaltreue und Vollständigkeit garantiert.

  5. Ergänzungen

    Die bei der Vollständigkeitsprüfung festgestellten Ergänzungen werden eingearbeitet und die Einarbeitung wird überprüft.

  6. Zuziehung eines Muttersprachlers

    Bei Übersetzungen ins Englische wird eine Muttersprachlerin hinzugezogen, die den ganzen Text durchsieht, um eine muttersprachlich authentische Sprache zu gewährleisten.

  7. Endredaktion

    Um verbleibende Unebenheiten zu glätten und eventuell noch vorhandene Fragen zu klären, wird die gesamte Übersetzung noch einmal durchgearbeitet.

  8. Beschriftung der Zeichnungen

    Falls erforderlich und vom Auftraggeber gewünscht, werden anschließend die Zeichnungen beschriftet.

  9. Lieferung

    Auf jeden Fall wird die Übersetzung in digitaler Form (als E-Mail-Anhang) geliefert. Auf Wunsch wird auch einen Ausdruck zugeschickt.

  10. Bericht

    Ein vollständiger Bericht über alles Erwähnenswerte im Zusammenhang mit dem Übersetzungsvorgang geht an den Kunden. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, wie die Übersetzung entstanden ist.


 

Vertrauen

Patentübersetzungen sind in besonderem Maße Vertrauenssache. Es gelten ganz besondere Anforderungen wie z.B. das Einhalten von Fristen und die Bewahrung des Schutzumfangs. Daher werden bei der Detailtreue und Vollständigkeit besonders hohe Maßstäbe angelegt.

Erfahrung

Seit 1994 beschäftige ich mich mit der Übersetzung von Patenten sowie von Dokumenten und Schriftsätzen auf dem Gebiet des nationalen und internationalen gewerblichen Rechtsschutzes und habe darin weitreichende Erfahrung sammeln können.

Die besonderen Bedingungen bei Patentübersetzungen sind mir aus meiner langjährigen Tätigkeit als Sachbearbeiter und Übersetzer in einer Patentanwaltskanzlei (1994 bis 2000) bestens vertraut. Neben der Übersetzung von Patenten und der Verwaltung nationaler und internationaler Schutzrechte zählte dort zu meinen Aufgaben auch das Notieren und Verwalten von Fristen.

Verwendungszweck

Regel 71(3) EPÜ
Patentansprüche von zur Erteilung vorgesehenen Europäischen Patentanmeldungen (auf Mitteilung nach Regel 71(3) EPÜ).

Ausländische Priorität
Übersetzung in Deutsche für Patentanmeldungen in Deutschland unter Beanspruchung einer ausländischen Priorität. Mit notarieller Beglaubigung, falls dies gewünscht wird.

nationale Anmeldungen
Übersetzung ins Englische für nationale Patentanmeldungen in USA und Großbritannien, aber auch z. B. in China, Japan, Indien. Mit Ausstellung eines Statement of Translation, falls dies gewünscht wird.

PCT
Nationale Phasen von PCT-Anmeldungen.

AT
Validierungen von Europäischen Patenten in Österreich.

Fristen

Für jeden der genannten Fälle gelten andere Fristen. Diese sind mir jeweils bekannt.

Beglaubigungen

Da ich in Bayern öffentlich bestellt und beeidigt bin, können alle Übersetzungen (z.B. bei Gebrauchsmustern oder US-Anmeldungen) selbstverständlich auch beglaubigt werden.

PGP-Verschlüsselung

Der E-Mail-Verkehr kann auf Wunsch per PGP verschlüsselt werden.

Dateiformat

Wenn nicht anders angegeben, werden die Texte im Format von Microsoft Word (.docx) geliefert. Dokumenttypen verschiedener Office-Anwendungen, wie Microsoft Word 97-2003 (.doc), Microsoft Power-Point, rtf-Format, pdf-Files, ... können auch erzeugt werden.

Sonderwünsche

Auf Wunsch kann auch auf persönliche Vorlieben oder Stile eingegangen werden. Formatvorgaben wie Seitenränder, Absatzformatierungen, Zeilennummerierungen usw. werden ebenfalls gerne berücksichtigt.


Spezialisierung auf

Patente

Seit 1994 spezialisiert auf die Übersetzung von Patenten mehr....

Sprachenpaare

ausschließlich Englisch-Deutsch und Deutsch-Englisch mehr....

Fachgebiete

Spezialisierung auf Fachgebiete mehr....

Ergebnisse

Dieser hohe Grad der Spezialisierung sorgt für

  • reibungslose Abläufe,
  • zuverlässige Ergebnisse und
  • fristgerechte Lieferung.


Kontakt

Stefan Haberl, M.A.
staatl. gepr. Dolmetscher u. Übersetzer
technische Übersetzungen - Patentübersetzungen
Pössinger Str. 32e
86899 Landsberg am Lech

Tel.: 08191-94 44 41

Stefan.Haberl@t-online.de

  • Phone: (08191) 94 44 41
  • Fax: (08191) 98 53 69
 
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